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Zur Verjährung von Ansprüchen wegen mangelhafter Aufklärung über die Risiken von FX-Krediten
Ein Fremdwährungskreditnehmer, der weiß, dass seine monatliche Belastung auf das Doppelte angestiegen ist, dessen Verbindlichkeiten zudem gestiegen waren, während sich der Wert seinerS. 535 Veranlagungen vermindert hatte, ist in Kenntnis des Primärschadens.
Aus der Begründung:
Mit ihrer am eingebrachten Klage begehrten die Kläger die Feststellung, dass die ursprünglich Beklagte ihnen für jeden Vermögensschaden hafte, welcher den Klägern aus der empfohlenen Hebelkonstruktion iZm dem Fremdwährungskreditvertrag, dem fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrag und dem Devisenmanagementvertrag entstehe. Sie brachten vor, dass die Ansprüche entgegen dem Einwand der Beklagten nicht verjährt seien, weil der Schuldner den Klägern immer wieder zugesichert habe, die Kurse würden sich wieder erholen. Dass das abgeschlossene Modell deutlich risikoreicher als von ihnen gewünscht gewesen sei, sei ihnen erst im Mai 2011 bewusst geworden.
Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Infolge der Beschwichtigungen des Schuldners und vor dem Hintergrund, dass in der verjährungskritischen Zeit vor August 2009 die Entwicklungen des Kreditsaldos und des Tilgungsträge...