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Das Kreditinstitut in der Anfangsphase einer Unternehmenssanierung
Zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Begleitung von außergerichtlichen Unternehmenssanierungen
Trotz der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung von Unternehmenssanierungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens tragen finanzierende Kreditinstitute, die eine Sanierung begleiten, häufig das Risiko des Gelingens. Kritisch ist insbesondere die Anfangsphase der Sanierungsbemühungen, in der evaluiert wird, ob eine Sanierung überhaupt möglich ist, bzw ob die hierfür erforderlichen Bedingungen hergestellt werden können. In dieser Phase liegt üblicherweise (noch) keine positive Fortbestandsprognose vor. Stellt sich nach Evaluierung heraus, dass für das Unternehmen kein Fortbestand prognostiziert werden kann, so erfolgte die Weiterfinanzierung durch das in die Sanierungsbemühungen einbezogene Kreditinstitut in Kenntnis des status kridae. Diesfalls drohen dem Kreditinstitut die Anfechtung nach §§ 27ff IO, insbesondere die Verpflichtung zum Ersatz eines Quotenschadens. Um die sinnvolle Begleitung von Unternehmenssanierungen ohne dieses Risiko zu ermöglichen, sollte Kreditinstituten bis zur anfechtungsrechtlich gebotenen Fälligstellung eine Frist von 60 Tagen analog § 69 Abs 2 IO zugestanden und das in § 31 Abs 1 letzter Satz IO genannte Sanierungskonzept – aufgrund dessen die Nachteiligkeitsanfechtung ausgeschlo...