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Zur Abgrenzung zwischen allgemeinen Geschäftsbedingungen und ausgehandelten Verträgen
Anmerkungen zu
In einer jüngeren Entscheidung dehnt der OGH den Anwendungsbereich der AGB-Inhaltskontrolle auf Kreditverträge mit einem Volumen von mehreren Millionen Euro aus. Damit zeichnet sich nun auch für das österreichische Recht eine Judikaturentwicklung ab, die in Deutschland bereits dazu führte, dass im Grunde jeder Vertrag der AGB-Inhaltskontrolle unterliegt. Die folgenden Zeilen versuchen, einen Ansatz aufzuzeigen, wie der Privatautonomie als Grundpfeiler unseres Vertragsrechts doch noch ein praktisches Anwendungsfeld erhalten bleiben könnte.
In a recent decision, the Austrian Supreme Court applies the law on unfair contract terms to loan agreements for a total credit amount in excess of 30 million Euro. The decision may herald a trend of case-law which led German courts eventually to apply a stringent test of reasonableness, originally designed solely for general terms and conditions, to essentially all contracts. The paper endeavours to highlight arguments how an area of application for the concept of freedom of contract, so central to our contract law, might still be preserved after all.
Stichwörter: Abänderungsbereitschaft; AGB-Inhaltskontrolle; allgemeine Geschäftsbedingungen; Ausha...