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Teuerungsprämie gemäß § 124b Z 408 EStG
Anfragebeantwortung vom 23. 9. 2022
(BMF) – Am hat das BMF auf seiner Homepage (https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---Lohnsteuer/Teuerungsprämie-gemäß-§-124b-Z-408-EStG-1988.html) die folgende Anfragebeantwortung vom veröffentlicht.
1. Teuerungsprämien, die innerbetrieblich allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden (§ 68 Abs 5 Z 7 EStG), bedürfen grundsätzlich nicht zwingend einer Regelung im Kollektivvertrag oder einer KV-ermächtigten Betriebsvereinbarung. Ausreichend hierfür ist eine innerbetriebliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder eine autonome Festsetzung durch den Arbeitgeber und ein zumindest stillschweigendes Einverständnis der Arbeitnehmer (Doralt-EStG-Kommentar).
Nach Ansicht der Anfragenden genügt somit für die übersteigende abgabenfreie Zahlung von 1.000 Euro eine arbeitsvertragliche Einzelvereinbarung, sofern die Zahlung sich entweder an alle Mitarbeiter oder an eine sachlich differenzierte Gruppe von Mitarbeitern richtet.
Ja, diese Ansicht wird geteilt.
2. Können Teuerungsprämien auch dann steuerfrei ausbezahlt werden, wenn die Zahlung in zwei oder mehreren Teilbeträgen bzw m...