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Keine Amtshaftung für angeblich fehlerhafte Bankenaufsicht gegenüber Kreditinstitut
https://doi.org/10.47782/oeba202308059301
§§ 1295, 1298, 1311 ABGB; § 1 AHG; § 70 BWG; § 3 FMABG.
Die Bestimmung des § 3 Abs 1 S 2 FMABG hat an der Rechtslage zur Amtshaftung gegenüber den beaufsichtigten Rechtsträgern nichts geändert. Demnach besteht der Zweck der Normen über die Bankenaufsicht nicht darin, das KI selbst durch bestimmte Aufsichtsmaßnahmen vor dem Eintritt eines Vermögensschadens infolge eigener fehlerhafter Geschäftsführung zu schützen. Sehr wohl möglich ist eine Haftung für Schäden des KI wegen rechtswidriger aufsichtsbehördlicher Eingriffsmaßnahmen.
Jene Vorschriften, welche die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens regeln, bezwecken nicht die Verhinderung von Schäden, die aufgrund ganz anderer Straftaten verursacht wurden als jener, derentwegen ein Ermittlungsverfahren geführt werden soll, auch wenn diese (anderen) Straftaten in einem solchen Ermittlungsverfahren zufällig entdeckt worden wären.
Aus den Entscheidungsgründen:
[1] Die FMA untersagte der *bank AG am gem § 70 Abs 2 Z 4 BWG mit sofortiger Wirkung die weitere Vornahme von Bankgeschäften. IdF wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bilanzfälschung und der Untre...