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SWK 28, 1. Oktober 2022, Seite 1098

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2023

Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2023 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt): Die Aufwertungszahl für 2023 beträgt 1,031. Mit dieser werden ua die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.


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Höchstbeitragsgrundlage
bis
ab
für laufende Bezüge, täglich
189 Euro
195 Euro
für laufende Bezüge, monatlich
5.670 Euro
5.850 Euro
für Sonderzahlungen, jährlich
11.340 Euro
11.700 Euro
für freie Dienstnehmer, ohne Sonderzahlungen, monatlich
6.615 Euro
6.825 Euro
Geringfügigkeitsgrenze
bis
ab
monatlich
485,85 Euro
500,91 Euro
Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DGA), monatlich
728,78 Euro
751,37 Euro

Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag für den Wegfall oder die Reduktion der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen betragen für das Jahr 2023 voraussichtlich:


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monatliche Beitragsgrundlage
Versichertenanteil
Abschlag im TASY
bis 1.885 Euro
0 %
A03
über 1.885 Euro bis 2.056 Euro
1 %
A02
über 2.056 Euro bis 2.228 Euro
2 %
A01
über 2.228 Euro
3 %
monatliche Beitragsgrundlage
Lehrlingsanteil
Abschlag im TASY
bis 1.885 Euro
0 %
A04
über 1.885 Euro bis 2.056 Euro
1 %
A05
über 2.056 Euro
1,2 %

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