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Rundschreiben der FMA über interne Organisation zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Am veröffentlichte die FMA das finale Rundschreiben zum Thema „Interne Organisation zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“. Es ersetzt damit das „Rundschreiben zum Geldwäschereibeauftragten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“, das in seiner Ursprungsfassung 2012 veröffentlicht worden war.
Das vorliegende Rundschreiben soll Verpflichteten nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) als Anleitung zur Einrichtung von organisatorischen Rahmenbedingungen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten, Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie zur Anwendung (gruppenweiter) Strategien, Verfahren und Kontrollen dienen.
Im Vergleich zum kundgemachten Entwurf beinhaltet das vorliegende Dokument einige inhaltliche Klarstellungen und Entschärfungen. So wurde die Formulierung, dass es sich bei dem fachkundigen Mitarbeiter um eine Schlüsselposition handelt, durch die Formulierung „wesentliche Position“ ersetzt. Auch wurde in diesem Zusammenhang die Berichterstattungspflicht des fachkundigen Mitarbeiters an den Geldwäschereibeauftragten (GWB) gestrichen. Das finale Rundschreiben sieht nunmehr einen regelmäßigen Informationsau...