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FMA veröffentlicht finale Leitlinien zu Auslagerungsvereinbarungen (EBA/GL/2019/02)
Die EBA veröffentlichte am die finalen Leitlinien zu Auslagerungsvereinbarungen. Sie kommt damit ihrem Mandat gem. Art. 74 Abs. 3 der Richtlinie 2013/36 (CRD IV) nach. Die Leitlinien dienen der Aktualisierung der CEBS-Leitlinien aus dem Jahr 2006 und berücksichtigen zudem den finalen Bericht der EBA über die Empfehlungen zur Auslagerung an Cloud-Anbieter (vgl. dazu EBA/REC/2017/03).
1. Auslagerungen durch Gruppen und Institute, die Mitglied eines institutsbezogenen Sicherungssystems sind
Gem. Art. 109 Abs. 2 der CRD IV sollen die vorliegenden Leitlinien unter Berücksichtigung des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises auch auf konsolidierter und teilkonsolidierter Basis gelten. Hierfür sind u.a. die folgenden Aspekte zu beachten:
Bei Auslagerungsvereinbarungen innerhalb der Gruppe verbleibt die Verantwortung für die ausgelagerten Tätigkeiten und die Einhaltung der Pflichten aus den Leitlinien bei der Geschäftsleitung des auslagernden Instituts.
Sofern für die gesamte Gruppe ein zentrales Auslagerungsregister eingerichtet ist und geführt wird, ist sicherzustellen, dass jederzeit für jedes Institut ein Register auf Einzelinstitutsebene erstellt werden kann.
Bei der Auslager...