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Newsline
1. Topthemen
Aufsichtsreform
Nach dem Ministerratsvortrag vom November liegt nunmehr der Begutachtungsentwurf für die legistische Umsetzung der Aufsichtsreform vor. Der Entwurf trägt den bereits im November 2018 im Ministerrat beschlossenen Reformvorgaben Rechnung, insb. dass die Bankenaufsicht bei der FMA gebündelt wird.
Folgende Änderungen sind in dem Entwurf, mit dem u.a. das BWG, das FMABG, das Nationalbankgesetz und 15 weitere Gesetze geändert werden, vorgesehen:
Der gesamte Bereich Bankenprüfung und Analyse wird von der OeNB in die FMA übersiedelt. Die makroprudentielle Aufsicht (Überwachung der Finanzmarktstabilität) verbleibt in der OeNB. Die OeNB-Mitarbeiter (bis auf Dienstverhältnisse, die bereits vor 1998 bestanden) werden in ein Arbeitsverhältnis mit der FMA treten.
Durch die Zusammenführung der Bankenaufsicht in der FMA sollen Doppelgleisigkeiten abgebaut und Effizienzpotentiale gehoben werden.
Die FMA wird künftig nur mehr von einem Vorstand geleitet. Zusätzlich hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes 3 Exekutivdirektoren zu bestellen.
Der Aufsichtsrat wird verkleinert. Die beiden von der WKÖ nominierten Vertreter ohne Stimmrecht sind nicht mehr vorgesehen. Im Aufsich...