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ÖBA 11, November 2015, Seite 836

Verjährung der Haftung der Bank gemäß § 1313a ABGB für kundennäheres WPDLU

§§ 1313a, 1489 ABGB

Für den Beginn der Verjährungsfrist gemäß § 1489 S 1 ABGB ist die tatsächliche Kenntnis von objektiv relevanten Umständen und nicht deren korrekte rechtliche Würdigung ausschlaggebend. Mithin ist nicht entscheidend, dass der OGH seine Judikatur zur Zurechnung kundennäherer WPDLU an Banken gemäß § 1313a ABGB erst in 4 Ob 129/12t entwickelte.

Aus der Begründung:

Die Kläger erwarben am Aktien der Rechtsvorgängerin der Erstbeklagten, die per in solche der Erstbeklagten umgetauscht wurden. Dazu erteilten sie der Rechtsvorgängerin der Zweitbeklagten einen Konto- und Depoteröffnungsauftrag. Hätten sie gewusst, dass mit den Aktien ein mittleres bis hohes Risiko verbunden war, hätten sie sie nicht erworben und den Betrag von € 10.000 auf dem Sparkonto belassen.

Sie begehrten von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Zahlung von € 10.000 sA Zug um Zug gegen Rückübertragung der Aktien; in eventu, die Haftung der Beklagten zur ungeteilten Hand für jenen Schaden, der ihnen aus der Veräußerung der Aktien erwachse.

Beide Vorinstanzen rechneten die mangelhafte Beratung des von den Klägern konsultierten Anlageberaters der Zweitbeklagten zu. Das Erstgericht wies das Haupt-...

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