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EBA veröffentlicht Leitlinienentwurf zur Harmonisierung des Schuldnerausfallbegriffs
Am veröffentlichte die EBA einen Leitlinienentwurf zur Definition des Schuldnerausfalls im IRB-Ansatz und im Standardansatz gemäß Art 178 CRR. Ziel der Leitlinien ist es, die derzeit unterschiedlichen Definitionen und Praktiken des Begriffes „Ausfall“ in der EU zu harmonisieren und klare Regelungen für die Identifizierung des Schuldnerausfalls festzulegen. Dies ist vor allem dahingehend relevant, als die Ausfallsdefinition Eigenmittelanforderungen sowohl unter dem IRB-Ansatz als auch unter dem Standardansatz wesentlich beeinflussen kann.
Die Leitlinien präzisieren folgende Aspekte des Schuldnerausfallbegriffs:
Kriterium der Überfälligkeit zur Identifizierung eines Kreditausfalls
Anzeichen für die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls (zB Erläuterung, wann Wertberichtigungen aus Kreditrisken als Anzeichen für einen Zahlungsausfall gesehen werden können)
Anwendung der Ausfallsdefinition in externen Daten (zB verpflichtender Vergleich zwischen der Ausfallsdefinition, die in internen Daten und jener, die in externen Daten verwendet wird)
Kriterien für die Rückführung in einen „non-defaulted“-Status“
Anwendung der Ausfallsdefinition für Retail Exposures, ua Klärung des Anwendung...