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ÖBA 11, November 2015, Seite 793

FMA veröffentlicht Kapitalpuffer-Verordnungsentwurf (KP-VO)

Die FMA ist ermächtigt, mittels Verordnung eine antizyklische Kapitalpufferquote, einen Kapitalpuffer für systemrelevante Institute, einen Systemrisikopuffer sowie die nähere Ausgestaltung der Berechnungsgrundlagen für den antizyklischen Kapitalpuffer und die Ausschüttungsbeschränkungen bei Unterschreitung der kombinierten Kapitalpufferanforderung festzulegen.

Der gegenständliche Verordnungsentwurf vom enthält folgende Vorschriften zu den einzelnen Kapitalpuffern:

(1) Kapitalpuffer-Anforderungen für den antizyklischen Kapitalpuffer

Gemäß § 23a BWG haben Kreditinstitute zusätzlich zum Mindesteigenmittelerfordernis nach der CRR (CET1-Ratio) einen aus hartem Kernkapital bestehenden antizyklischen Kapitalpuffer vorzuhalten. Der antizyklische Kapitalpuffer soll konjunkturell bedingte Systemrisiken für das Bankensystem adressieren, die bei Verwirklichung von Kreditrisiken in Abschwungphasen des Kreditzyklus zu Verlusten führen. § 4 Abs 1 und 2 der KP-VO legen die Berechnungsmethode für den antizyklischen Kapitalpuffer fest.

In einem ersten Schritt ist die institutsindividuelle Kapitalpuffer-Quote zu berechnen. Diese ergibt sich, indem zunächst der Anteil des Eigenmittelerfordernisses für di...

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