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ÖBA 6, Juni 2019, Seite 440

Klauselurteil zu Kontobedingungen

Z 23 ABB; § 864a, 879 ABGB; § 31, 32, 39 BWG; § 6 KSchG; § 3, 26, 27, 28, 35, 36, 37, 44 ZaDiG 2009; § 41, 47, 48, 55, 56, 62, 63, 64, 65, 68 ZaDiG 2018; § 9 VKrG; Art 56, 57 ZaDiRL

Klauselurteil zu Kontobedingungen.

Aus den Entscheidungsgründen:

1. Klausel 1

„Aus Sicherheitsgründen (zB wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass persönliche Sicherheitsmerkmale eines größeren, nicht konkretisierbaren Kundenkreises durch Unberechtigte missbraucht werden könnten) kann die Bank ein bankweit geltendes Transaktionslimit pro ITan einführen. Über die Einführung und die Dauer eines solchen Transaktionslimits für ITan wird die Bank den Kunden mittels Nachricht unmittelbar nach dem Einstieg in das Onlinebanking informieren.“

Die Vorinstanzen beurteilten diese Klausel übereinstimmend in mehrfacher Hinsicht als intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG.

Die Revision wendet dagegen ein, die Bekl sei nach § 39 BWG verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu treffen und habe wegen der rasant ansteigenden Internetkriminalität Sicherheitsmaßnahmen für den Schutz von Kundengeldern vorzusehen. Welche in § 39 BWG normierte allgemeine Sorgfalts- und Meldepflicht die Bekl in welcher Form zum Vorbehalt eines unbestimmbaren Transa...

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