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Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 (AktRÄG 2019)
Mit dem gegenständlichen Ministerialentwurf wird die Richtlinie (EU) 2017/828 zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG (2. Aktionärsrechterichtlinie) in Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre in nationales Recht umgesetzt. Das Bundesgesetz zielt auf mehr Transparenz in Bezug auf Vergütungsvereinbarungen ab und schafft neue Informationsverpflichtungen für börsenotierte Aktiengesellschaften sowie für Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen.
Ferner werden im Rahmen des Bundesgesetzentwurfs die gesetzlichen Regelungen über das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses im Aktiengesetz (AktG) überarbeitet und Anpassungen am Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-Gesetz, SEG) sowie am Übernahmegesetz vorgenommen.
Vergütungspolitik
In einer börsenotierten Gesellschaft hat der Aufsichtsrat die Grundsätze für die Bezüge der Vorstandsmitglieder zu erstellen. Die Mindestinhalte der Vergütungspolitik werden in den Absätzen 2 bis 7 des § 78a näher erläutert. Demnach muss die Vergütungspolitik klar und verständlich formuliert sein und die verschiedenen festen und variablen Vergütungsbestandteile inkl. sämtlicher Boni und anderer Vorteile beschreiben. Wurden variable...