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SWK 22, 5. August 2020, Seite 1126

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Wichtige Begriffe im kurzen Überblick

Josef Baumüller

In Literatur und Praxis findet man regelmäßig (betriebs)wirtschaftliche Fachbegriffe, die zunächst vertraut wirken und die man selbst laufend verwendet. Dies bewahrt jedoch nicht vor Unschärfen, Fallstricken und Fehlannahmen. Dieses Glossar hat es sich zum Ziel gesetzt, wichtige Begriffe der (Betriebs-) Wirtschaft für den täglichen Gebrauch auf den Punkt zu bringen.

1. Der Begriff „GoB“

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) stellen seit über hundert Jahren das Fundament der Rechnungslegungsbestimmungen in Österreich und Deutschland dar. Es handelt sich bei dem Begriff um eine Sammelbezeichnung für bestimmte Regeln zur Rechnungslegung. Sie sind einerseits im Vergleich zu konkreten Einzelfallregelungen für die Rechnungslegung (zB zur Bewertung konkreter Bilanzposten) von besonders grundlegender, damit aber auch abstrakter Natur. Ihnen kommt andererseits der Charakter von Rechtsnormen zu, dh, sie sind von der Praxis verbindlich zu beachten – was sie von nichtbindenden Empfehlungen zur Rechnungslegung bestimmter Standardsetzer unterscheidet. Sie decken schließlich den gesamten Bereich der Rechnungslegung ab – und werden folglich in die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im...

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