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ÖBA 6, Juni 2019, Seite 383

Newsline

Franz Rudorfer

1. Topthemen

Aufsichtsreform

Im Rahmen der Begutachtung des Gesetzesentwurfs hat die Bundessparte eine prinzipiell positive Stellungnahme abgegeben. Der geplante Ausschluss der Beaufsichtigten im Aufsichtsrat der FMA wurde jedoch kritisiert. Die fast ausschließliche Kostentragung durch die Industrie macht eine angemessene Vertretung im Aufsichtsrat unerlässlich.

Folgende Änderungen sind in dem Entwurf, mit dem u.a. das BWG, das FMABG, das Nationalbankgesetz und 15 weitere Gesetze geändert werden, vorgesehen:

  • Der gesamte Bereich Bankenprüfung und Analyse wird von der OeNB in die FMA übertragen. Die makroprudentielle Aufsicht (Überwachung der Finanzmarktstabilität) verbleibt in der OeNB. Die OeNB-Mitarbeiter (bis auf Dienstverhältnisse, die bereits vor 1998 bestanden) werden in ein Arbeitsverhältnis mit der FMA treten.

Durch die Zusammenführung der Bankenaufsicht in der FMA sollen Doppelgleisigkeiten abgebaut und Effizienzpotentiale gehoben werden.

  • Die FMA wird künftig von einem Vorstand geleitet. Zusätzlich hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes drei Exekutivdirektoren zu bestellen.

  • Der Aufsichtsrat wird verkleinert, zulasten der von der WKÖ nominierten Vertreter (zwei BMF-Vertrete...

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