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Unzulässige Klauseln in Teilschuldverschreibungen
Eine teleologische Reduktion von Bestimmungen des KSchG kommt nicht allgemein in Betracht, um eine im Einzelfall abgeschwächte Ungleichgewichtslage zu berücksichtigen. Der generelle Schutz des KSchG soll bei Konsumenten, die Wertpapiere ankaufen, nicht geringer ausfallen als bei anderen Verbrauchergeschäften. Die Bestimmungen des KMG und des WAG schließen die Anwendung jener des KSchG auf die Emissionsbedingungen von Teilschuldverschreibungen nicht aus.
Aus den Entscheidungsgründen:
Der gemäß § 29 KSchG klageberechtigte Verein macht Unterlassungsansprüche nach § 28 Abs 1 KSchG geltend. Die Beklagte ist Emittentin von Teilschuldverschreibungen und tritt dabei auch in geschäftlichen Kontakt mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG. Sie verwendet bei Vertragsabschlüssen mit Konsumenten AGB, nämlich die „Bedingungen der Teilschuldverschreibungen RQ REOP 2007–2013“. […]
Von folgenden, vom OGH im Verbandsprozeß in stRsp vertretenen Grundsätzen (zuletzt 3 Ob 12/09z ) ist auszugehen: […]
Vorweg ist dem generellen Argument der Beklagten, daß dem Anlegerschutz durch Bestimmungen des KMG und WAG ausreichend Rechnung getragen werde, folgendes entgegenzuhalten: Die Beklagte bestreitet gar nicht, daß ihre Teilschuldversc...