Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Umsetzung der Akquisitionsrichtlinie in das österreichische Bankwesengesetz
Mit dem BGBl I 2009/22 wurde das BWG in Umsetzung der „Akquisitionsrichtlinie“ in wesentlichen Teilen des IV. Abschnitts (Eigentümerbestimmungen und Bewilligungen) geändert. Der § 20 BWG wurde dabei grundlegend umgestaltet und durch die §§ 20a und b BWG ergänzt. Die Einzelheiten des Verfahrens, das nunmehr umfassender geregelt ist, wurden zu Zwecken der Übersichtlichkeit in § 20a BWG normiert; die Beurteilungskriterien für das Verfahren sind dem § 20b BWG zu entnehmen. Die Akquisitionsrichtlinie strebte eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen nationalen Aufsichtsnormen an. Dieses Ziel ging allerdings mit neuen Verfahrensregelungen einher, welche die Aufsichtsbehörden in den Mitgliedsstaaten im Zusammenhang mit der Prüfung qualifizierter Beteiligungen vor beachtliche Herausforderungen stellen.
Law Gazetta No I 2009/22, which transposed the „Merger & Acquisition Directive“, amended fundamentally Chapter IV (Provision regarding Ownership and Approvals) of the Austrian Banking Act (BWG). As a result of the transposition Art 20 BWG was fundamentally amended and two new Articles (20a and 20b) were inserted. The details of the...