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ÖBA 6, Juni 2010, Seite 336

CESR veröffentlicht Bericht zu Good Practices und Poor Practices im Zusammenhang mit Anreizen gemäß MiFID

Bereits im letzten Jahr konsultierte CESR die Industrie zu Good and Poor Practices im Zusammenhang mit Anreizen (“Inducements”) gemäß MiFID (§ 26 der Durchführungsrichtlinie).

Nunmehr erschien ein Bericht als Lamfalussy Level 3 Papier, welches sich sowohl an die zuständigen Aufsichtsbehörden als auch direkt an Wertpapierfirmen (investment firms) sowie alle anderen von MiFID erfaßten Firmen wendet.

Ziel des Berichts ist es, der Industrie ein besseres Verständnis der gängigsten Praktiken iZm Anreizen sowie deren Beurteilung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden (als good oder bad practices) zu vermitteln. Außerdem sollen den Firmen Compliance relevante Industry-Benchmarks zur Verfügung gestellt werden.

Der Report umfaßt die folgenden fünf Bereiche:

Beurteilung von Zahlungen und nicht in Geldform angebotenen Zuwendungen – Compliance der Organisation

Gebühren gem. § 26 lit c

Forderung, daß Zahlung der Gebühr oder der Provision oder die Gewährung der nicht in Geldform angebotenen Zuwendung darauf ausgelegt sein muß, die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern und die Wertpapierfirma nicht dabei zu behindern, pflichtgemäß im besten Interesse des Kunden zu handeln

O...

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