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BIS veröffentlicht Sound Practices for das Backtesting von Counterparty Credit Risk Modellen
Ein wesentliches Thema im Basel III-Reformpaket des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) sind erweiterte und verschärfte Anforderungen in Zusammenhang mit der Eigenmittelunterlegung von Kontrahentenausfallrisiken.
Banken können zur Bestimmung des Forderungswerts, der zur Ermittlung der Eigenmittelunterlegung des Kontrahentenausfallrisikos herangezogen wird, auf verschiedene Arten berechnen. Eine davon ist die Berechnung des Forderungswertes auf Basis eines internen Modells, d.h. des sog. „expected positive exposure“- oder EPE-Ansatzes.
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS) hat am ein Konsultationspapier veröffentlicht, in welchem die Anforderungen an das Backtesting von EPE-Modellen konkretisiert werden. Da das Backtesting im aktuellen Basel II Framework sehr allgemein formuliert ist und Erfahrungswerte von Banken, die das interne Modell verwenden, gezeigt haben, daß die bisher allgemein gehaltenen Leitlinien einer genaueren Spezifikation bedürfen, werden im neuen Konsultationspapier eine Reihe von Grundsätzen vorgeschlagen, welche Banken in Zukunft beachten sollten. Diese behandeln ua die folgenden Kernpunkte:
Anders als bei VaR Modellen läßt si...