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ÖBA 9, September 2017, Seite 641

Pflicht zur Anleitung des Kunden zu einer Eilüberweisung?

§ 1299 ABGB

Eine Verpflichtung der Bank, den Kunden zu einer Eilüberweisung anzuleiten, obwohl er gar nicht auf die Dringlichkeit der Zahlung hinweist, besteht nicht.

Ein Prima-facie-Anschein, wonach ein (nicht per Eilüberweisung) überwiesener Geldbetrag noch am Tag des Überweisungsauftrags beim Empfänger einlangt, besteht nicht.

Aus der Begründung:

Die Ausführungen der Revision gehen am Kern der Sache vorbei: Es ist ohnedies nicht str, dass die mit der Überweisung befasste Mitarbeiterin einen Fehler begangen hat, der der Bekl zuzurechnen ist. Dem Kl ist aber der ihm obliegende Beweis nicht gelungen, dass dieser Fehler für den geltend gemachten Schaden kausal war.

Die Ausführungen der Revision zum Kausalitätsverlauf sind durch den Verfahrensverlauf und die Feststellungen der Vorinstanzen nicht gedeckt. Es trifft nicht zu, dass die Bekl zugestanden habe, dass der Überweisungsbetrag (auch wenn die Überweisung nicht als Eilüberweisung erfolgt wäre) ohne den beanstandeten Fehler rechtzeitig beim Finanzamt eingelangt wäre. Derartiges hat nicht einmal der Kl selbst geltend gemacht. Er hat sich immer darauf gestützt, dass er auf die Notwendigkeit des Einlangens des Betrags noc...

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