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Sicherung der Pflegefinanzierung und Verwaltungsreform Pflegegeld
Pflegefondsgesetz
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Pflegefonds eingerichtet und ein Zweckzuschuss an die Länder zur Sicherung und zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 gewährt wird (Pflegefondsgesetz – PFG), 1207 BlgNR 24. GP, hat im Wesentlichen folgende Hauptgesichtspunkte:
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die „Einrichtung eines Pflegefonds“ beim BMASK (§ 1 Abs. 1 PFG) und für die „Gewährung von Zweckzuschüssen“ an die Länder zur teilweisen Abdeckung des Aufwands der Länder und Gemeinden im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Sicherung sowie zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011 bis 2014 durch den Pflegefonds (§ 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2 und § 3 PFG).
Verankerung einheitlicher Leistungsdefinitionen der Betreuungs- und Pflegedienstleistungen in der Langzeitpflege (§ 3 PFG).
Nach § 5 Abs. 1 PFG soll die Bundesanstalt Statistik Österreich im Auftrag des BMASK eine „Pflegedienstleistungsdatenbank“ zum Zweck der Erstellung von Pflegedienstleistungsstatisti...