zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 9, September 2017, Seite 609

Der Compliance-Officer in Banken – unabhängig, weisungsfrei und ohne Mischverwendung?

Mario Mühlböck

Dieser Beitrag soll einen kurzen Abriss über die unabhängige Compliance-Funktion im Bankbetrieb und deren Aufgaben geben. Besonders beleuchtet werden hierbei die für Aufsicht und Unternehmen gleichermaßen bedeutenden Brennpunkte der Weisungsfreiheit, der notwendigen Ressourcenausstattung und der Mischverwendung.

The following article will give a brief overview of the independent compliance function in financial institutions and its responsibilities. In particular, it considers the supervising authorities’ and companies’ independence of instructions, allocation of resources and the assignment of the compliance function to other departments.

Stichwörter: Compliance, Compliance-Officer, Unabhängigkeit, Ressourcenausstattung, Mischverwendung, Interne Revision, Weisungsfreiheit, Standard-Compliance-Code.

JEL-Classification: K 22.

1. Einleitung

Das angelsächsische Wort „Compliance“ hat im Laufe der Zeit und je nach Bereich und Branche, in dem es verwendet wird, unterschiedlichste Bedeutungen erhalten. Im Bankensektor bedeutet es, in seinem weitesten Sinn, die Einhaltung aller für eine Bank beachtenswerten Vorschriften, wie etwa des Wertpapierrechts, der Bestimmungen über Geldwäsche und Terror...

Daten werden geladen...