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Konsultationspapier zu einem Leitfaden der EZB für Vor-Ort-Überprüfungen und Überprüfungen interner Modelle
Der Leitfaden richtet sich an Institute, bei denen die EZB Vor-Ort-Prüfungen vornimmt, sowie an jene Teams, die diese Prüfungen durchführen. Der Leitfaden gilt nicht nur für SI, sondern auch für mittelbar von der EZB beaufsichtigte Institute (Less Significant Institutions, LSI), wenn die EZB ihre Prüfungsbefugnisse gegenüber LSI unmittelbar ausübt.
Betreuungsbesuche durch das Joint Supervisory Team (JST) sind nicht umfasst. Die zuständigen Abteilungen innerhalb der Generaldirektion Mikroprudenzielle Aufsicht IV überwachen die Überprüfungen. Das Ziel ist die Analyse der Risiken, internen Kontrollsysteme, Geschäftsmodelle und der Governance. Der Umfang und der Zeitrahmen können sich während der Überprüfung ändern.
Vor-Ort-Prüfungen müssen risikobasiert, proportional, aufdringlich sowie zukunfts- und handlungsorientiert sein. Bei den Prüfern kann es sich um Prüfer der EZB, der national zuständigen Behörden der SSM-Mitgliedstaaten, Mitglieder des JST und externe Berater handeln.
Eine Vor-Ort-Prüfung gliedert sich in folgende Abschnitte:
Information des betroffenen KI mind. 5 Tage vor dem Kick-off-Meeting;
Anfrage von ersten Informationen;
Kick-off-Meeting: Vorstellung der Prüfer, Erläuterung...