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Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017
Am wurde das Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017 (MiFiGG 2017) im Bundesgesetzblatt (BGBl) kundgemacht. In diesem Zusammenhang werden einige Steuergesetze (EStG 1988, KStG 1988, UStG 1994) und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) novelliert. Durch das MiFiGG soll Klein- und Mittelunternehmen (KMU) der Zugang zu Eigenkapital in der Früh- und Wachstumsphase erleichtert werden. Private Investoren oder institutionelle Anleger können in Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MiFiG) investieren, die das Kapital den KMU zur Verfügung stellen.
MiFiG dürfen in Österreich von AIFM vertrieben werden. Im Rahmen dieser Novelle wird auch der Schwellenwert für die Einstufung als qualifizierter Privatkunde auf EUR 250.000 frei verfügbares Vermögen herabgesetzt und die Mindestinvestitionssumme auf EUR 10.000 reduziert.
Die Vertriebsbestimmungen im AIFMG ändern sich zudem dahingehend, dass beim Vertrieb von Managed-Futures-Fonds sowie von Alternativen Investmentfonds (AIF) in Immobilien an Privatanleger sichergestellt sein muss, dass die Interessen einer Gruppe von Anlegern nicht über die Interessen von Privatanlegern gestellt werden. Es muss dafür gesorgt werden, dass sich die Verwa...