zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 9, September 2017, Seite 597

Ministerialentwurf zur Änderung des BWG, ESAEG, FMABG, KMG und VAG

Am wurde ein Ministerialentwurf veröffentlicht, der u.a. Änderungen des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG), des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes (FMABG) und des Kapitalmarktgesetzes (KMG) enthält.

Auslagerung

Im BWG werden Regelungen zur Auslagerung wesentlicher betrieblicher Aufgaben eingefügt. Diese orientieren sich an den Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 (WAG 2007). Durch die Auslagerung darf es ua nicht zu einer Delegation der Aufgaben der Geschäftsleitung kommen. Auch darf sich das Verhältnis zwischen dem Kreditinstitut (KI) und seinen Kunden und Geschäftspartnern nicht ändern. Eine geplante Auslagerung wesentlicher betrieblicher Aufgaben ist der FMA vorab anzuzeigen. Das KI muss weiterhin über ausreichend eigenes Personal verfügen.

Ausschüsse und interne Revision

Die bisherigen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Nominierungsausschusses, eines Vergütungsausschusses und eines Risikoausschusses werden aufgehoben (ie Bilanzsumme von über EUR 1 Mrd. oder Börsenotierung). Stattdessen sind Ausschüsse nur noch bei KI von erheblicher Bedeutung einzurichten. Darunter fallen unmittelbar von der EZB beaufsichtigte KI (Significant Institutions, ...

Daten werden geladen...