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Ministerialentwurf zur Änderung des BWG, ESAEG, FMABG, KMG und VAG
Am wurde ein Ministerialentwurf veröffentlicht, der u.a. Änderungen des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG), des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes (FMABG) und des Kapitalmarktgesetzes (KMG) enthält.
Auslagerung
Im BWG werden Regelungen zur Auslagerung wesentlicher betrieblicher Aufgaben eingefügt. Diese orientieren sich an den Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 (WAG 2007). Durch die Auslagerung darf es ua nicht zu einer Delegation der Aufgaben der Geschäftsleitung kommen. Auch darf sich das Verhältnis zwischen dem Kreditinstitut (KI) und seinen Kunden und Geschäftspartnern nicht ändern. Eine geplante Auslagerung wesentlicher betrieblicher Aufgaben ist der FMA vorab anzuzeigen. Das KI muss weiterhin über ausreichend eigenes Personal verfügen.
Ausschüsse und interne Revision
Die bisherigen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Nominierungsausschusses, eines Vergütungsausschusses und eines Risikoausschusses werden aufgehoben (ie Bilanzsumme von über EUR 1 Mrd. oder Börsenotierung). Stattdessen sind Ausschüsse nur noch bei KI von erheblicher Bedeutung einzurichten. Darunter fallen unmittelbar von der EZB beaufsichtigte KI (Significant Institutions, ...