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Update zu FMA Mindeststandards für Sonderkreditinstitute und AIFM für die Vornahme einer Due Diligence veröffentlicht
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat ein Konsultationspapier zu den FMA-Mindeststandards für Sonderkreditinstitute und AIFM für die Vornahme einer Due Diligence veröffentlicht. Die aktuell vorliegenden Mindeststandards stellen eine Überarbeitung der FMA-Mindeststandards für Sonderkreditinstitute und AIFM für die Vornahme einer Due Diligence (01/2016) vom dar und ersetzen diese.
Die vorliegenden Mindeststandards konkretisieren die allgemeinen Sorgfaltspflichten von Asset Managern in Hinblick auf die Durchführung einer Initial Due Diligence sowie der Ongoing Due Diligence zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderung i. V. m. der Einschätzung von potenziellen Vertragspartnern sowie der Einholung von Angebots- oder Marktvergleichen zu konkreten Aufgaben- und Auftragsvergaben. Zudem werden die Begriffe „Geschäftspartner“ (jede Art von Vertragspartner eines Asset Managers) und “Initial Due Diligence“ präzisiert. Dabei wird zudem zwischen der Basis Due Diligence (vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung) und der erweiterten Due Diligence (bei erhöhtem Geschäftsrisiko) unterschieden.
Das vorliegende Konsultationspapier enthält im Vergleich zur Vorversion aus Februar 2016 folgende Ände...