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ÖBA 5, Mai 2011, Seite 279

Unternehmenssanierung in der Insolvenz als zweite Chance

Rudolf Neuhof

Nachdem der drohende Zusammenbruch des Banken- und Wirtschaftssystems abgewendet werden konnte, ist Aufbruchstimmung angesagt. Viele Wirtschaftsbereiche beginnen, sich wieder zu stabilisieren. Die Unternehmensinsolvenzen als typische Konjunkturnachläufer haben ihren Zenit tendenziell überwunden. Was bleibt, sind die Aufräumarbeiten beim Gros der mittelständischen Unternehmen. Deshalb ist die Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen durch Sanierung i.e.S. das Gebot der Stunde.

Immer mehr in der Sache erfolgversprechende vorgerichtliche Sanierungsversuche scheitern allerdings am verlorengegangenen Vertrauen zwischen den Beteiligten, an mangelnder Konsensfähigkeit, unzureichender Koordination der Akteure und des Sanierungsprozesses, oder an sogenannten Akkord-Störern, um nur einige Sanierungshindernisse zu nennen. Deshalb wird in Deutschland seit geraumer Zeit eine gesetzliche Regelung der vorgerichtlichen Sanierung diskutiert und von Sanierungspraktikern gefordert. Der Gesetzgeber versucht statt dessen, mit dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), einen Anreiz für Unternehmenssanierungen in der Insolvenz zu schaffen und...

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