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Informations-, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten bei der Kreditvergabe nach der neuen Richtlinie 2008/48/EG vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge
Der vorliegende Beitrag geht auf einen Vortrag zurück, den der Verfasser am im Rahmen der Bankwissenschaftlichen Gesellschaft gehalten hat. Die Vortragsform wurde weitestgehend beibehalten. Behandelt werden die weitgehend neuen Informations- und Aufklärungspflichten des Kreditgebers bei Verbraucherkrediten, die auf Grund der Richtlinie in die österreichische Rechtsordnung einzuführen sein werden. Es wird versucht, zu jedem einzelnen Punkt zunächst die geltende Rechtslage darzustellen und darauf aufbauend zu zeigen, welche Neuerungen sich aus der Richtlinie ergeben.
The present paper is based on a lecture given by the author on 13 October 2008 for the Bankwissenschaftliche Gesellschaft. The structure of the lecture has been kept up. The paper discusses the new duties of information and explanation to be introduced into Austrian law when transforming the new consumer credit directive and to be observed in the context of consumer credits. It is the aim of the paper to show the status quo and the necessary changes caused by the directive.