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Die Europäische Aktiengesellschaft aus steuerlicher Sicht
Laufende Besteuerung und grenzüberschreitende Sitzverlegung
Im Heft 1/2005 wurde die Gründung der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) aus steuerlicher Sicht betrachtet. Daran anschließend sollen hier die laufende Besteuerung der SE sowie steuerliche Fragen im Zusammenhang mit der Sitzverlegung von Österreich in einen anderen Mitgliedstaat der EU oder aus einem anderen Mitgliedstaat nach Österreich erläutert werden. Maßgebend für die Besteuerung sind damit die steuerlichen Bestimmungen, die auf eine nach österreichischem Recht gegründete Aktiengesellschaft Anwendung finden würden, da weder das SE-Statut noch das österreichische SE-Gesetz eigene steuerliche Bestimmungen enthalten. Die Mitgliedstaaten müssen eine SE wie eine Aktiengesellschaft behandeln, die nach dem Recht des Sitzstaates der SE gegründet wurde. Eine steuerliche Sonderstellung oder Begünstigung der SE ist somit nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit der SE wurden durch das Abgabenänderungsgesetz 2004 Änderungen im Bereich des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) vorgenommen. Im Folgenden sollen die Auswirkungen auf die laufende Besteuerung der SE sowie die steuerlichen Konsequenzen einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung erläutert werden.