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SWK 33, 20. November 2019, Seite 1456

Gestellung von Arbeitskräften

§ 5 Abs 1 Z 4 DBA-Entlastungsverordnung erklärt eine unmittelbare Entlastung an der Quelle für Vergütungen für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung grundsätzlich (ausgenommen konzerninterne Personalüberlassung von Angestellten) für unzulässig, es sei denn, es liegt ein Freistellungsbescheid gemäß § 5 Abs 3 der Verordnung idF BGBl II 2006/44 vor. – (§ 5 Abs 1 Z 4 DBA-Entlastungsverordnung), (Abweisung)

( Ro 2017/13/0007)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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