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SWK 33, 20. November 2019, Seite 1448

Schutz des geistigen Eigentums durch gewerbliche Schutzrechte

Schutzvoraussetzungen und Herausforderungen in der Praxis

Andreas Seling und Rudolf Grünbichler

Die Wirtschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend gewandelt. Neben vielen anderen Aspekten ist auch eine Veränderung der für die Unternehmen besonders relevanten Wirtschaftsgüter eingetreten. Spielten früher materielle Güter wie zB Produktionsmaschinen die entscheidende Rolle, treten nun immer häufiger immaterielle Güter wie etwa Marken, Designs, Patente, Know-how etc in den Vordergrund. In diesem Beitrag werden unterschiedliche Schutzrechte, deren Schutzvoraussetzungen sowie die Herausforderungen in der Praxis thematisiert.

1. Überblick über das Immaterialgüterrecht

Während materielle/körperliche Gegenstände durch das Eigentumsrecht geschützt sind und zB bei einer Wegnahme mit einer zivilrechtlichen Eigentumsklage zurückverlangt werden können, erhalten Unternehmer für ihr intellektuelles Eigentum Schutz durch das Immaterialgüterrecht.

Die Definition eines immateriellen Wirtschaftsgutes ist sachgemäß schwierig. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund eine beschränkte Anzahl an genau abgegrenzten Immaterialgüterrechten geschaffen (siehe Abbildung 1). Es gibt jedoch auch immaterielle Güter, für die kein eigenes Schutzrecht besteht. Ein Beispiel sind Domains, für die sich aber ...

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