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„Nur schlecht gemachte und fehlerhaft beratene Privatstiftungen erstarren“
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne Kalss, LL.M. im Interview über die Vor- und Nachteile der Privatstiftung aus Anlass von deren Einführung vor 30 Jahren. Kalss vertritt die Meinung, dass die Rechtsform wesentlich besser ist als ihr Ruf.
Kurzbiografie
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Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne Kalss, LL.M. (Florenz), Steirerin des Jahrgangs 1966, ist Vorständin des Instituts für Unternehmensrecht der WU Wien. Kalss hat an der Universität Wien Rechtswissenschaften studiert und habilitierte sich 1999 an der WU Wien. In ihrer Arbeit konzentriert sie sich vor allem auf Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht und Unternehmensrecht.
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Kommenda: Ist der 30. Jahrestag des Inkrafttretens des Privatstiftungsgesetzes am ein Grund zu feiern?
Kalss: Ja unbedingt! Die Privatstiftung ist eine Erfolgsgeschichte. Innerhalb von knapp 30 Jahren ist die Rechtsform der Privatstiftung eingesetzt und erprobt worden. Es gibt fast 3.000 Privatstiftungen. Im Vergleich dazu bestehen derzeit in Österreich nur zirka 1.200 Aktiengesellschaften – und das bei einer Geschichte von rund 170 Jahren mit einer allgemeinen gesetzlichen Grundlage; die Tendenz ist schon seit Langem nicht steigend.
Sind die Priv...