SWK-Spezial Wegzugsbesteuerung
1. Aufl. 2016
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1. Ziel der Wegzugsbesteuerung
Sämtlichen Bestimmungen, die eine Besteuerung bei Wegzug iwS vorsehen, liegt das gemeinsame grundsätzliche Ziel zugrunde, Einkünfte zu besteuern; die der österreichischen Besteuerung durch den Wegzugsvorgang entzogen werden. Eines klassischen Realisierungsvorgangs im Sinne eines Wechsels der Verfügungsberechtigung bedarf es für die Besteuerung idR nicht. Es wird vielmehr der physische Wegzug, die Überführung von Wirtschaftsgütern innerhalb eines Betriebes, eine Umgründung oder auch ein „sonstiger Umstand“ als zusätzlicher Realisationstatbestand fingiert.
In Fällen, in denen das Besteuerungsrecht der Republik Österreich durch eine Transaktion nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, soll nach dieser Zielsetzung die Entstrickungsbesteuerung grundsätzlich nicht zur Anwendung kommen. Aufgrund dieser Anknüpfung ist es somit bei jedem potentiellen Wegzugsvorgang unerlässlich, zu prüfen, ob die konkrete Transaktion zu einer Beschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich führt. Neben der grundsätzlichen Abkehr vom Steueraufschubkonzept hin zu einem Ratenzahlungskonzept durch das AbgÄG 2015 hat der Gesetzgeber auch Anpassungen beim Tatbestandse...