SWK-Spezial Wegzugsbesteuerung
1. Aufl. 2016
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1. Allgemeines zum Wegzug im außerbetrieblichen Bereich
1.1. Überblick und Rechtsentwicklung
Mit dem AbgÄG 2015 wurde die Wegzugs- bzw Entstrickungsbesteuerung gemäß § 27 Abs 6 Z 1 EStG auch im Privatvermögen neu geregelt, was in diesem Beitrag dargestellt wird. Der Übergang zum Ratenzahlungskonzept bei EU-/EWR-Entstrickungsfällen wurde – im Gegensatz zu § 6 Z 6 EStG – nur teilweise umgesetzt, da wesentliche Fälle auch ab 2016 noch dem Nichtfestsetzungskonzept folgen. Bereits mit dem BudBG 2011 wurde – im Zuge der Einführung der Kursgewinnbesteuerung – (damals als § 27 Abs 6 Z 1 lit b EStG) mit Wirkung ab die Wegzugsbesteuerung auf alle Kapitalvermögen und Derivate ausgedehnt, welche gemäß § 27 Abs 3 und 4 EStG der Kursgewinnbesteuerung unterliegen. Davor waren nur Beteiligungen, bei denen der Steuerpflichtige innerhalb der letzten fünf Jahre qualifiziert (mindestens in Höhe von 1 %) gemäß § 31 Abs 2 Z 2 EStG idF vor BudBG 2011 beteiligt war, von der Wegzugsbesteuerung betroffen.
Bei der KESt unterliegenden Kapitalvermögen wird die Wegzugsbesteuerung grundsätzlich durch den Abzug von KESt erhoben, alternativ nach Wahl des Steuerpflichtigen, jedoch über die Veranlagung. Bei nicht der KESt unterliegenden Wirtschaftsgütern kann die ESt nur über die Veranlagung erhoben werd...