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SWK 33, 20. November 2019, Seite 1431

Bescheidaufhebung bei neuem und inhaltsgleichem Grundlagenbescheid?

Zwischenzeitlich eingetretene Verjährung bei den abzuleitenden Einkommensteuerverfahren ist unbeachtlich!

Markus Knechtl

Bescheide, die von einem Grundlagenbescheid abzuleiten sind, haben die im Grundlagenbescheid enthaltenen Feststellungen zu übernehmen. Wurde der abgeleitete Bescheid vor dem Grundlagenbescheid erlassen und sind nicht alle im Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen enthalten, muss der abgeleitete Bescheid nachträglich angepasst werden. Das BFG hatte im Erkenntnis vom , RV/7103150/2018, über eine Beschwerde zu entscheiden, der ein Antrag zur Aufhebung eines abgeleiteten Feststellungsbescheides zugrunde lag.

1. Sachverhalt

An einer Gesellschaft waren im Jahr 2006 drei atypisch stille Gesellschafter beteiligt, wobei es sich bei den Beteiligten selbst meist um Personengesellschaften des Unternehmensrechts (KG) handelte. Zunächst erfolgte sowohl die Einkünftefeststellung der atypisch stillen Gesellschaft als auch die einer der beteiligten Personengesellschaften erklärungskonform.

Im Zuge einer Außenprüfung traf das Finanzamt für die atypisch stille Gesellschaft die Feststellung, dass die erklärten Verluste einerseits zu kürzen seien und andererseits nicht ausschließlich das Jahr 2006, sondern auch spätere Zeiträume betreffen. Das Finanzamt nahm daher im Jahr 2013 das Feststellungsverf...

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