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Haftungsinanspruchnahme für Abzugsteuern iSd § 99 EStG mittels „Sammelbescheid“
Entscheidung: Ra 2020/15/0055 (Zurückweisung der Parteirevision).
Normen: § 99 EStG; § 201, 202 BAO.
Sachverhalt und Verfahren: Eine GmbH wurde als Gestellungsnehmerin gemäß § 100 Abs 2 EStG und § 202 BAO iVm § 201 BAO zur Haftung für Abzugsteuern iSd § 99 Abs 1 Z 5 EStG für die Arbeitskräftegestellung durch beschränkt steuerpflichtige Gesteller herangezogen. Im Spruch des BFG-Erkenntnisses wurden für das Jahr 1 die Abzugsteuern in Bezug auf den Gesteller A, für das Jahr 2 sowie für das Jahr 3 die Abzugsteuern in Bezug auf die Gesteller A, B und C ausgewiesen (in Bezug auf jeden Gesteller mit einem Betrag pro Jahr).
Zur Zulässigkeit der Revision wird vorgebracht, es fehle VwGH-Rechtsprechung zur Frage, ob für die Geltendmachung der Abzugsteuer iSd § 99 EStG ein „Sammelbescheid“ zu erlassen gewesen wäre und ob das BFG zulässigerweise an die Leistung der Zahlung an den jeweiligen Arbeitskräftegesteller anknüpfte anstatt – wie das Finanzamt – an die Rechnungslegung.
Rechtliche Beurteilung: Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde – ebenso wie mit dem Haftungsbescheid des Finanzamts – gemäß § 201 Abs 4 BAO iVm § 202 Abs 1 BAO eine zusammengefasste Nachforderung im Wege der Geltendmachung einer Haftung vorgenommen.
Die dabei geltend gemachte Haftung mit jeweils einem Betrag pro Jah...