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Pflicht zur Vorauszahlung der Mehrwertsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb von Kraftstoffen ist unionsrechtswidrig
Entscheidung: G. sp. z o.o., C-855/19.
Normen: Art 69, 206 und 273 MwStSyst-RL.
Die Art 69, 206 und 273 MwStSyst-RL in der durch die Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie einer Bestimmung des nationalen Rechts entgegenstehen, die eine Pflicht zur Vorauszahlung der Mehrwertsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb von Kraftstoffen anordnet, bevor dieser Steueranspruch im Sinne des Art 69 MwStSyst-RL eintritt.