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SWK 3, 20. Jänner 2022, Seite 127

Beurkundung eines „ex lege“ eintretenden Übergangs des Bestandverhältnisses: Gebührenpflicht bei Änderung einzelner Vertragsklauseln

Entscheidung: Ra 2019/16/0193 (Zurückweisung der Parteirevision).

Normen: § 33 TP 5 GebG; § 38 UGB.

Sachverhalt und Verfahren: Eine GmbH schloss mit einer anderen GmbH einen Unternehmenskaufvertrag, aufgrund dessen auch gemietete Geschäftsräumlichkeiten auf die Erwerberin übergingen. In der Folge wurden mit dem jeweiligen Bestandgeber dieser Geschäftsräumlichkeiten „Vereinbarungen“ abgeschlossen, in denen zum einen festgehalten wurde, dass die Bestandverhältnisse gemäß § 38 Abs 1 UGB übergehen, zum anderen aber auch kleinere Änderungen der ursprünglichen Verträge vereinbart wurden (zB zur Höhe der Kaution und bezüglich der Haftungsregelungen). Das Finanzamt beurteilte die Vereinbarungen als neue Bestandverträge und setzte Bestandvertragsgebühren fest.

Das BFG wies die Beschwerde ab und bestätigte die im Bescheid vertretene Sichtweise, wonach die Vereinbarungen keine reinen Beurkundungen einer gesetzlich eintretenden Rechtsfolge darstellen.

Rechtliche Beurteilung: Nach der VwGH-Rechtsprechung sind Parteienvereinbarungen auch dann gebührenpflichtig, wenn der vereinbarte Erfolg auch kraft Gesetzes eingetreten wäre, sofern darüber eine rechtserzeugende oder rechtsbezeugende Urkunde errichtet wird.

Im revisio...

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