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Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Einzel- und Gruppentraining im Fitnessstudio
Entscheidung: The Escape Center BVBA, C-330/21.
Norm: Art 98 Abs 2 MwStSyst-RL.
Art 98 Abs 2 MwStSyst-RL iVm deren Anhang III Nr 14 ist dahin auszulegen, dass eine Dienstleistung, die in der Überlassung von Sportgeräten eines Sportstudios und in einer Einzel- oder Gruppenanleitung besteht, einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterworfen werden kann, wenn diese Anleitung mit der Nutzung dieser Anlagen verbunden und für die Sportausübung und die Körperertüchtigung erforderlich ist oder wenn es sich bei der Anleitung um eine Nebenleistung zur Überlassung dieser Sportanlagen oder ihrer tatsächlichen Nutzung handelt.