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Exporteinbringung von Kapitalanteilen durch Drittstaatsangehörige
Ausgewählte Aussagen des UmgrStR-Wartungserlasses 2022
Der im November 2022 veröffentlichte Wartungserlass der Umgründungssteuerrichtlinien (UmgrStR-Wartungserlass 2022) behandelt eine Reihe aktueller Praxisfragen der Unternehmens- und Konzernbesteuerung iZm Umgründungen. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit ausgewählten Aussagen zur Exporteinbringung von Kapitalanteilen durch Drittstaatsangehörige.
1. Anteilstauschregime
Die §§ 16 Abs 1a und 17 Abs 1a UmgrStG idF StRefG 2020 wurden mit der Zielsetzung implementiert, den in Art 8 Fusionsbesteuerungsrichtlinie (FRL) verankerten Anteilstausch und das darin normierte Besteuerungsverbot in Österreich umzusetzen. Abweichend von allen anderen Entstrickungstatbeständen nach Art III UmgrStG, bei denen bei Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts im Verhältnis zu EU-/EWR-Staaten das Ratenzahlungskonzept in Anspruch genommen werden kann, sehen § 16 Abs 1a UmgrStG und § 17 Abs 1a UmgrStG bei der Einbringung von Kapitalanteilen iSd § 12 Abs 2 Z 3 UmgrStG in eine in einem EU-/EWR-Staat ansässige Gesellschaft eine Ausnahme von der Grenzbesteuerung vor, selbst wenn das österreichische Besteuerungsrecht an den eingebrachten Kapitalanteilen eingeschränkt wird (Sonderregime Anteilstausch). Eingangsvoraussetzung für die Anwendung des Anteilstauschregimes nach §§ 16 Abs 1a und 17 Abs 1a UmgrStG ist nach der Historie der Gesetzesbestim...