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Umsatzsteuerlicher Missbrauch bei Vermietung an Gesellschafter
Voraussetzungen scheinen nach wie vor nicht geklärt
Wird ein Wirtschaftsgut nicht angekauft (hergestellt), sondern angemietet, ist – in bestimmten Konstellationen – fraglich, ob dem Vermieter der Vorsteuerabzug zusteht.
1. Ausgangssachverhalt
Ein Ehepaar war im Besitz einer großen Liegenschaft. Das Ehepaar gründete eine GmbH und vermietete dieser einen Teil des Grünlands, auf dem ein Gebäude errichtet werden durfte. Die GmbH errichtete das Gebäude und stellte es im Rahmen eines auf zehn Jahre befristeten Hauptmietvertrags den Gesellschaftern zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgte durch die GmbH, wobei die Gesellschafter für die Bankdarlehen hafteten.
2. Entscheidung des BFG
Das BFG verneinte eine umsatzsteuerliche Tätigkeit, weil die gewählte Vorgangsweise durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sei und von einer missbräuchlichen Verwendung auszugehen wäre.
Zunächst wird ausgeführt, dass das BFG im Rahmen der freien Beweiswürdigung zur Überzeugung gelangt, dass das Objekt ausschließlich für Gesellschafterzwecke errichtet wurde. Interessanterweise wird nicht zunächst der Sachverhalt festgestellt, sondern gleich mit der Beweiswürdigung begonnen. Dabei ist interessierend, dass die Beweiswürdigung teilweise wörtlich mit den Ausführung...