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SWK 32-33, 25. November 2020, Seite 1507

Die steueroptimale Weihnachtsfeier in Zeiten von COVID-19

Bewertung von Gutscheinen und Anwendbarkeit möglicher Steuerbefreiungen

Stefan Papst und Eva Rohn

Im Jahr 2020 können Weihnachtsfeiern aufgrund der COVID-19 bedingten Rahmenbedingungen nicht bzw nicht in der üblichen Form stattfinden. Anstelle einer Weihnachtsfeier werden viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern daher ausschließlich, unter Umständen dafür wertvollere Weihnachtsgeschenke überreichen. In Betracht gezogen werden dabei ua Gastronomiegutscheine, auch um die heimischen Gastronomiebetriebe zu unterstützen. Stefan Papst und Eva Rohn beschäftigen sich mit der Frage, unter welchen Umständen (Gastronomie-)Gutscheine einen geldwerten Vorteil aus einem Dienstverhältnis darstellen, welcher Wert einem vermögenswerten Gutschein beizumessen ist und welche Steuerbefreiungen zur Anwendung gelangen können.

1. Zuwendungen an Arbeitnehmer im Allgemeinen

Einladungen zu Weihnachtsfeiern oder anderen Betriebsveranstaltungen können, wie auch die Überreichung von Geld- oder Sachgeschenken, bei Arbeitnehmern zu Einnahmen iSd § 15 EStG führen. Sofern dem Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil zufließt, ist dieser mit dem in § 15 Abs 2 Z 1 EStG verankerten Wertmaßstab des um übliche Preisnachlässe verminderten üblichen Endpreises des Abgabeortes zu bewerten. Schließlich ist zu prüfen, ob der zugeflossene geldwerte Vorteil zu e...

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