Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die steueroptimale Weihnachtsfeier in Zeiten von COVID-19
Bewertung von Gutscheinen und Anwendbarkeit möglicher Steuerbefreiungen
Im Jahr 2020 können Weihnachtsfeiern aufgrund der COVID-19 bedingten Rahmenbedingungen nicht bzw nicht in der üblichen Form stattfinden. Anstelle einer Weihnachtsfeier werden viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern daher ausschließlich, unter Umständen dafür wertvollere Weihnachtsgeschenke überreichen. In Betracht gezogen werden dabei ua Gastronomiegutscheine, auch um die heimischen Gastronomiebetriebe zu unterstützen. Stefan Papst und Eva Rohn beschäftigen sich mit der Frage, unter welchen Umständen (Gastronomie-)Gutscheine einen geldwerten Vorteil aus einem Dienstverhältnis darstellen, welcher Wert einem vermögenswerten Gutschein beizumessen ist und welche Steuerbefreiungen zur Anwendung gelangen können.
1. Zuwendungen an Arbeitnehmer im Allgemeinen
Einladungen zu Weihnachtsfeiern oder anderen Betriebsveranstaltungen können, wie auch die Überreichung von Geld- oder Sachgeschenken, bei Arbeitnehmern zu Einnahmen iSd § 15 EStG führen. Sofern dem Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil zufließt, ist dieser mit dem in § 15 Abs 2 Z 1 EStG verankerten Wertmaßstab des um übliche Preisnachlässe verminderten üblichen Endpreises des Abgabeortes zu bewerten. Schließlich ist zu prüfen, ob der zugeflossene geldwerte Vorteil zu e...