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SWK 32-33, 25. November 2020, Seite 1506

BMF-Richtlinie für Kapitalgarantien (aws-Kapitalgarantierichtlinie 2020)

, 2020-0.628.999, BMF-AV 2020/178.

Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) vollzieht im Auftrag des Bundes die Übernahme von Garantien nach dem Garantiegesetz 1977. Die aws übernimmt die Garantien in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Die gegenständlichen kapitalmarktbezogenen Garantien (Kapitalgarantien) bezwecken die Erleichterung der Finanzierung von Unternehmen in Form von Eigenkapital. Für die Übernahme der Garantien erlässt der Bundesminister für Finanzen Richtlinien, die sicherstellen, dass die Übernahme von Garantien keine Beihilfeelemente im Sinne des europäischen Beihilfenkontrollrechtes enthalten. Diese Richtlinien wurden nun in der Findok veröffentlicht.

Zur Verbesserung der Kapitalaufbringung für Risikokapitalfinanzierungen verpflichtet sich der Bundesminister für Finanzen gemäß § 14 Garantiegesetz 1977 namens des Bundes, die aws schadlos zu halten, falls diese aus der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten aus Kapitalgarantien gemäß den Richtlinien Zahlungen zu leisten hat, die nicht aus hierfür gewidmeten Mitteln der aws gedeckt werden können.

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