Caroline Graf-Schimek

Fachlexikon Sozialversicherung

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-3039-7

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Fachlexikon Sozialversicherung (1. Auflage)

S. 183F

Facharbeiter

Arbeiter, die eine besondere Fachausbildung aufweisen und entsprechend dieser Ausbildung in gehobener Verwendung stehen, gehören nach § 14 Abs 3 ASVG zur Pensionsversicherung der Angestellten. Unter besonderer Fachausbildung ist eine Ausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz in einem oder mehreren Lehrberufen mit erfolgreich abgeschlossener Lehrabschlussprüfung zu verstehen. Facharbeiter werden auch als solche entsprechend dem Kollektivvertrag eingereiht.

Bei der Frage der → Invalidität sind sie jedoch wieder dem Invaliditätsbegriff des § 255 ASVG, welcher für Arbeiter gilt, zuzuordnen. → Angelernte Arbeiter, das sind solche, die an sich kein Lehrverhältnis absolviert haben, aber sich im Laufe des späteren Berufslebens sämtliche oder doch die wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten eines Lehrberufes angeeignet haben, haben ebenso unter gewissen Voraussetzungen einen → Berufsschutz gemäß § 255 ASVG. (rta)

Fahrgemeinschaft

Unfälle, die sich auf einem Weg zur oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte im Rahmen einer Fahrgemeinschaft ereignen, sind → Arbeitsunfällen gleichgestellt (→ Arbeitsunfällen gleichgestellte Unfälle), wenn es sich um einen für die Versicherten mit der Beschäftigung zusammenhängenden Weg handelt (§ 175 Abs 2 Z 9 ASVG). Die Unfallversicherung wird leistungspflichtig. Die an...

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