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SWK 32-33, 25. November 2020, Seite 1492

COVID-19-Steuermaßnahmengesetz, Förderungen nur bei „steuerlichem Wohlverhalten“, Ökosteuerreform

Steuerliche Herbstlegistik im Überblick

(SWK) – Die Regierungsparteien haben in der Nationalratssitzung vom drei Initiativanträge eingebracht, die dem Finanzausschuss zur Behandlung zugewiesen wurden. Das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG; 1109/A) bringt eine Verlängerung diverser Hilfsmaßnahmen, ua des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 5 % für Gastronomie, Kunst und Kultur bis Ende 2021 und der Abgabenstundung bis , und eine echte Umsatzsteuerbefreiung für Diagnostika und Impfstoffe iZm COVID-19; zudem wird die Kleinunternehmerpauschalierung modifiziert und eine Zinsschrankenregelung eingeführt. Ein eigenes Gesetz (1110/A) schreibt „steuerliches Wohlverhalten“ explizit als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie fest. Der dritte Antrag (1111/A) steht im Zeichen der ökologischen Ausrichtung des Steuersystems, führt via NoVA-Reform zu einer erheblichen Verteuerung emissionsstarker Kfz und sieht eine Begünstigung für Öffi-Tickets sowie Bahnstrom vor.

Dieser Überblick skizziert die wesentlichen Neuerungen der drei Gesetzesvorhaben; die parlamentarische Beschlussfassung ist für Anfang Dezember geplant und bleibt abzuwarten.

1. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz

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