Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
COVID-19-Steuermaßnahmengesetz, Förderungen nur bei „steuerlichem Wohlverhalten“, Ökosteuerreform
Steuerliche Herbstlegistik im Überblick
(SWK) – Die Regierungsparteien haben in der Nationalratssitzung vom drei Initiativanträge eingebracht, die dem Finanzausschuss zur Behandlung zugewiesen wurden. Das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG; 1109/A) bringt eine Verlängerung diverser Hilfsmaßnahmen, ua des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 5 % für Gastronomie, Kunst und Kultur bis Ende 2021 und der Abgabenstundung bis , und eine echte Umsatzsteuerbefreiung für Diagnostika und Impfstoffe iZm COVID-19; zudem wird die Kleinunternehmerpauschalierung modifiziert und eine Zinsschrankenregelung eingeführt. Ein eigenes Gesetz (1110/A) schreibt „steuerliches Wohlverhalten“ explizit als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie fest. Der dritte Antrag (1111/A) steht im Zeichen der ökologischen Ausrichtung des Steuersystems, führt via NoVA-Reform zu einer erheblichen Verteuerung emissionsstarker Kfz und sieht eine Begünstigung für Öffi-Tickets sowie Bahnstrom vor.
Dieser Überblick skizziert die wesentlichen Neuerungen der drei Gesetzesvorhaben; die parlamentarische Beschlussfassung ist für Anfang Dezember geplant und bleibt abzuwarten.