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ASoK 2, Februar 2018, Seite 76

Zeitlich begrenzte Auslandstätigkeit und DBA-rechtliche Ansässigkeit

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Die Frage der DBA-rechtlichen Ansässigkeit spielt bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit eine entscheidende Rolle, wobei dies insbesondere dann gilt, wenn das maßgebliche Doppelbesteuerungsabkommen – wie dies vor allem im Verhältnis zu den angloamerikanischen Staaten der Fall ist – zur Steuerentlastung die bloße Steueranrechnung (und nicht die Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt) vorsieht.

Nach den Doppelbesteuerungsabkommen ist bei der Bestimmung der Ansässigkeit im ersten Schritt regelmäßig auf die Erfüllung bestimmter Anknüpfungskriterien der innerstaatlichen Rechtsvorschriften für die unbeschränkte Steuerpflicht (zB Wohnsitz, ständiger Aufenthalt) abzustellen. Nur dann, wenn eine Person eines dieser Kriterien in beiden Vertragsstaaten erfüllt, ist die DBA-rechtliche Ansässigkeit im zweiten Beurteilungsschritt nach den sogenannten tiebreaker rules (schrittweise Kriterienprüfung zur Bestimmung des Staates der stärkeren Anbindung) zu eruieren. Im Ergebnis kann eine Person ihre DBA-rechtliche Ansässigkeit nur in einem (theoretisch auch in keinem; in diesem Fall wäre das Doppelbesteuerungsabkommen gar nicht anwendbar) Vertragsstaat ha...

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