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SWK 15, 25. Mai 2020, Seite 832

BFG zu liechtensteinischer Stiftung

Keine Einkünftezurechnung bei begünstigter Erbengeneration

Gebhard Furherr und Johannes Reiter

Mit Erkenntnis vom , RV/5100852/2018, hat das BFG die Zurechnung von Kapitaleinkünften einer liechtensteinischen Familienstiftung bei deren österreichischen Begünstigten verneint. Anders als die meisten anderen zu liechtensteinischen Stiftungen ergangenen Gerichtsentscheidungen betrifft die Entscheidung des BFG die Erbengeneration. Das BFG hatte sich mit einem neuen Zurechnungsargument der Finanzverwaltung in Zusammenhang mit liechtensteinischen Stiftungen auseinanderzusetzen.

1. Der Fall

Die Beschwerdeführerin ist Zweitbegünstigte einer liechtensteinischen Stiftung (im Folgenden: FL-Stiftung). Die Begünstigtenstellung wurde der Beschwerdeführerin mit dem Tod des Stifters und Erstbegünstigten eingeräumt.

Nach Durchführung einer Außenprüfung stellte das Finanzamt die „steuerliche Transparenz“ der FL-Stiftung bescheidmäßig fest und rechnete demnach die Einkünfte der FL-Stiftung der Beschwerdeführerin zu. Die Einkünftezurechnung stützte das Finanzamt im Wesentlichen darauf, dass

  • die Beschwerdeführerin aufgrund des im Verfahren vorgelegten Beistatuts der FL-Stiftung nach liechtensteinischem Recht eine sogenannte Begünstigungsberechtigte sei und dass

  • es zusätzlich weitere, nicht offengelegte...

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