Fachlexikon Sozialversicherung
1. Aufl. 2013
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S. 81B
Barleistungen
→ Geldleistungen
Bauarbeiter
Bauarbeiter sind idR als Dienstnehmer nach den Bestimmungen des ASVG pflichtversichert. Für die Personengruppe der Bauarbeiter bestehen einige Sonderbestimmungen.
Wird ein derartiges Dienstverhältnis beendet und steht dem Bauarbeiter noch eine → Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub zu, so beginnt die Pflichtversicherung mit dem achten Tag, der auf die Zahlbarstellung durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse folgt. Der Dienstgeberanteil ist von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse zu entrichten (§ 11 Abs 2 ASVG).
Die Pflichtversicherung besteht auch für die Zeit des Bezuges einer → Winterfeiertagsvergütung nach § 13j des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes. Sofern die Winterfeiertagsvergütung nicht gemeinsam mit dem Urlaubsentgelt ausbezahlt wird, gelten im Übrigen die Bestimmungen wie für die Ersatzleistung nach dem BUAG (§ 11 Abs 2a ASVG).
Die Arbeitgeber haben ihren Bauarbeitern, die wegen Schlechtwetters einen Arbeitsausfall erleiden, der mit einem Lohnausfall verbunden ist, eine → Schlechtwetterentschädigung zu gewähren. Rechtsgrundlage hiefür ist das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG). Zur Deckung des Aufwandes haben der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einen Schlechtwet...